• Der Beitrag für Katzen wird auf 4 Euro angehoben.

• Die Futtermenge für Hunde wird individuell nach dem Gewicht des Tieres bestimmt. Der zu zahlende Betrag liegt dann je nach Größe zwischen 4 – 10 Euro.

• Für Spezialfutter wird der doppelte Betrag fällig

• Aufgrund besonderer Umstände kann vorübergehend oder dauerhaft eine Vollversorgung gewährt werden.

• Angemeldete Tiere müssen jährlich Vorgestellt, oder ein aktueller Bildnachweis erbracht werden.

Die übrigen Voraussetzung, z.B. nachweis der Bedürftigkeit bleiben unverändert bestehen.

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