• Der Beitrag für Katzen wird auf 4 Euro angehoben.
• Die Futtermenge für Hunde wird individuell nach dem Gewicht des Tieres bestimmt. Der zu zahlende Betrag liegt dann je nach Größe zwischen 4 – 10 Euro.
• Für Spezialfutter wird der doppelte Betrag fällig
• Aufgrund besonderer Umstände kann vorübergehend oder dauerhaft eine Vollversorgung gewährt werden.
• Angemeldete Tiere müssen jährlich Vorgestellt, oder ein aktueller Bildnachweis erbracht werden.
Die übrigen Voraussetzung, z.B. nachweis der Bedürftigkeit bleiben unverändert bestehen.
