• Der Beitrag für Katzen wird auf 4 Euro angehoben. • Die Futtermenge für Hunde wird individuell nach dem Gewicht des Tieres bestimmt. Der zu zahlende Betrag liegt dann je nach Größe zwischen 4 - 10 Euro. • Für Spezialfutter wird der doppelte Betrag fällig • Aufgrund besonderer Umstände kann vorübergehend oder dauerhaft eine Vollversorgung … Neue Gebührenordnung ab 1.4.26 weiterlesen
